Eine strikte Sorgfalt Gegenüber unserem Planeten
Das Umweltmanagementsystem (“APG“) ist das Instrument, das von der Gesellschaft verwendet wird, um die wichtigsten Umweltprobleme zu identifizieren, zu bewerten und zu benennen und somit ihre Leistung zu verbessern. Die ISO 14001 ist ein freiwilliger internationaler Standard, der angibt, wie ein effektives EMS entwickelt werden kann, das die Gesellschaft verpflichtet, der Öffentlichkeit eine schriftliches Statement vorzulegen, in der ihre Umweltziele festgelegt sind.
Die Ziele des APG sind:
- Definieren Sie den Betriebshintergrund des Unternehmens;
- Definieren Sie die Bedürfnisse und Erwartungen aller an der APG Beteiligten;
- Identifizieren, bewerten und überwachen Sie die Umweltaspekte des Unternehmens auch unter dem Gesichtspunkt des Lebenszyklus;
- Identifizieren Sie die Risiken und Chancen der APG und definieren Sie einen Plan zur Leistungsverbesserung;
- Teilen Sie Verantwortlichkeiten genau auf, da sich die gesamte Umweltverträglichkeit aus dem entsprechenden Verhalten aller Mitarbeiter ergibt.
Diese Verpflichtung zeigt sich durch:
- eine strukturierte Herangehensweise zur Festlegung von Umweltzielen und die Ermittlung der notwendigen Werkzeuge, um sie zu erreichen;
- Herstellung von Produkten, die recycelt oder entsorgt werden können;
- Unterstützung der Kunden bei der sicheren Verwendung der Produkte;
- Zusammenarbeit mit Kunden zur kontinuierlichen Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen;
- Minimierung der Auswirkungen von Produktion, Lagerung, Transport, Verteilung, Nutzung und Entsorgung von Produkten auf Mensch und Umwelt;
- Verringerung der Kosten für Energieverbrauch, Abfallwirtschaft und Rohstoffe;
- Einleitung einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung;
- Erhöhung des Wertes seines Geschäfts auf dem Markt, beginnend mit einer ernsthaften Analyse der Umweltfragen, sowohl auch gesetzlicher als auch auf technischer Ebene.
EMAS
Die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 führt das Europäische Umweltmanagementsystem (“EMAS“) ein, das die offizielle Anerkennung auf EU-Ebene zur Erreichung von Exzellenz im Umweltmanagement und des einzuführenden Kommunikationsplans darstellt.
Im Rahmen der EMAS-Verordnung ist das Unternehmen zu Folgendem verpflichtet,
- eine erste Umweltprüfung durchführen, die ihre ursprüngliche Position gegenüber den Umgebungsbedingungen festlegt;
- Festlegung einer Umweltpolitik, d.h. ihrer Ziele und eines allgemeinen Aktionsplans für die Umwelt und zur Erstellung eines Umweltprogramms, das die Maßnahmen zur Erreichung spezifischer Ziele beschreibt;
- Umsetzung des Umweltmanagementsystems zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer Umweltpolitik;
- Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens, seines Umweltmanagementsystems und der Prozesse zum Schutz der Umwelt;
- eine Umwelterklärung für den Markt vorzubereiten, die Einzelheiten der Umweltpolitik, eine kurze Beschreibung des Umweltmanagementsystems, eine Beschreibung ihrer Organisation und Umweltaspekte enthält.
Die EMAS-Registrierung erleichtert die lokale Rechenschaftspflicht aufgrund eines offenen Dialogs mit den Stakeholdern, kommuniziert unabhängig validierte Umweltinformationen, verbessert die Mitwirkung des Personals, sorgt für mehr Sicherheit bei der Einhaltung der Umweltgesetzgebung und neigt durch kontinuierliche Verbesserung dazu, die Umweltauswirkungen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, zu minimieren.
Die Umwelterklärungen der nach EMAS zertifizierten und registrierten Produktionsstandorte stehen zum Download zur Verfügung.
Jeder, der ein Exemplar haben möchte, kann es herunterladen, indem er das Formular ausfüllt.
Die “REACH“ -Regelung (“Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“) sieht die Eintragung aller in die EU erzeugten oder eingeführten Chemikalien in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr vor. Sie umfasst 30.000 Chemikalien auf dem Markt.
Die Registrierung eines Stoffes besteht aus der Präsentation bestimmter Grundinformationen über seine Merkmale, und in Ermangelung vorhandener Daten durch die Hersteller oder Importeure die Durchführung von Versuchen zur Charakterisierung ihrer physikalisch-chemischen, toxikologischen und umweltfreundlichen Eigenschaften.
Die Verordnung hat die Europäische Chemikalienagentur (Helsinki) eingerichtet, die eine technisch-wissenschaftliche Koordinierung der von der Verordnung geforderten Tätigkeiten vorsieht und eine Datenbank zur Erhebung und Verwaltung der von der Industrie bereitgestellten Daten bei der Registrierung der Stoffe organisiert.
Die nationalen Stellen, die an der Umsetzung der REACH-Verordnung beteiligt sind, sind:
- die zuständigen Stellen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik;
- das Ministerium für Umwelt und Schutz von Land und See;
- das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung;
- die Stellen, die Teil des italienischen Instituts für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) und des Nationalen Instituts für Gesundheit (ISS) sind.
Für mehr Informationen zu REACH registrierten Produkten der Polynt Gruppe, klicken Sie bitte hier.
REACH
Packaging recycling
LABELLING
To whom it may concern – Customers
In compliance with the provisions of Article 8 of Directive 94/62/CE and Commission Decision 97/129/CE ( only for Italy : Italian Decree MASE n°360 del 28.09.2022) and in order to recycle and properly treat all packaging materials, We hereby inform you that our entity/ies for all products produced in Europe (meaning a country geographically considered European- including United Kingdom) use all type of packaging included in the table below that shows the characteristics of the materials and the related material type code used to comply with that purpose.
PLASTIC TAX
To whom it may concern
Polynt Reichhold Group informs You that the packaging used to supply our products, in accordance with the current information in our hands, are made using new plastic and/or they do not contain relevant percentages of recycled material.
The items covered by this statement and their respective weights are detailed in the table below.
For avoidance of doubts please take into consideration that all the information contained in this document has been prepared for explanatory purposes only and upon the express understanding that it will be used solely for the purposes set forth. In particular, the weights shown in the table shall be considered as the best information we can provide regarding the value of the plastic used in the corresponding packaging, considering the feasible tolerance due to operative and structural issues.
In line with the declarations received by our packaging Suppliers we confirm that all the IBC, Big Bags, plastic pallets used by Polynt Reichhold Group to deliver its products have been engineered to be reused.
All the other packaging plastic components have not to be considered reusable.
It is mandatory for the Customers and Commercial Partners to check if such reutilization is possible for their applications taking in account applicable laws and regulations, products to be used, HSE requirements, etc.